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Foto: C. Klinkenberg/pixelio.de

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der Ferienwohnungen „Himmelsblick“ und „Blick ins Grüne“ in der Großbeerenstr. 40, 14482 Potsdam, vertreten durch Holger und Carina Kamp (im folgenden „Vermieter“ genannt)



Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannten Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB’s stehen im Internet unter www.ferienwohnungsvermietung-potsdam.de zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Mail versendet.


1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)


Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter oder Booking.Com , die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.


2. Zahlung des Vertragspreises


Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck und Karten aller Art (EC, Kreditkarten, Sonstige) aus. Der Mietpreis kann vor oder während des Aufenthaltes auf das Konto der Vermieter oder an Booking.com überwiesen werden. Der Mietpreis kann ebenfalls während des Aufenthaltes in bar (gegen Rechnung) beglichen werden. Eine Bezahlung nach Abreise ist nicht möglich.


3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)


Wenn nicht anders vereinbart, beginnt das Mietverhältnis am Anreisetag ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag um 11.00 Uhr.


4. Schlüssel


Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag die Schlüssel für die Ferienwohnung auszuhändigen. Bei Verlust der Schlüssel ist dies dem Vermieter zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.


5. Abreise


Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, (grob)gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zu übergeben. Sollte die Wohnung in einem stark verschmutzten Zustand sein, dann erlauben wir uns, eine Reinigungspauschale von 50 Euro in Rechnung zu stellen. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich (wenn nicht anders verabredet) auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.


6. Personen


Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.


7. Haustiere, Rauchen


Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb des Hauses ist das Rauchen NICHT gestattet. Sollte in den Wohnungen geraucht werden, so wird eine Reinigungspauschale von 100 Euro in Rechnung gestellt.


8. Instandhaltung der Ferienwohnungen


Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.


9. Pflichten des Vermieters


Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden und Havarien im und am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen. In den Monaten September bis April werden die Wohnungen mit einer Gasheizung geheizt. Der Vermieter sorgt für eine Temperatur von 20°C (Ausnahme: 22-06 Uhr) in den Apartments. Sollte der Mieter eine höhere Temperatur wünschen, so sind dafür 20 Euro Heizkosten pro Tag zu entrichten.


10. Rückabwicklung des Vertrages


Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
Bis zu 14 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 14 Tagen vor der Anreise 50 % des Gesamtpreises.
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnung sofort dem Markt zur Verfügung zu stellen (Schadensminderungspflicht). Bei Neuvermietung werden die Einnahmen mit den Ansprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter verrechnet.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen.
Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.


11. Nutzungsregeln WLAN


Der Vermieter gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLANZugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Vermieter und ist jederzeit widerrufbar.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung .
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Gäste.
Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
– Kein illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw.
– Keine Nutzung von elektronischen Tauschbörsen!
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige! Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.


12. Erklärung


Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten, aller gelinkten Seiten, auf unserer Internetpräsenz und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Die Erklärung gilt für alle auf unserer Internetpräsenz publizierten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die veröffentlichten Banner und Links führen.


13. Salvatorische Klausel


Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.


14. Gerichtsstand


Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht der Landeshauptstadt Potsdam zuständig.

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